Elektrofachkraft
für festgelegte Tätigkeiten
Bei der Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Geräten und Maschinen dürfen die entsprechenden elektrotechnischen Arbeiten nur von ausgebildeten Elektrofachkräften ausgeführt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein betrieblicher Facharbeiter bestimmte festgelegte elektrotechnische Arbeiten mit übernehmen:
Als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten kann er vorher festgelegte, sich wiederholende Arbeiten in diesem Rahmen ausführen. Voraussetzung ist eine 80 Stündige Ausbildung, die notwendige Grundkenntnisse in Elektrotechnik vermittelt. Die auszuführenden Tätigkeiten sind vom Arbeitgeber schriftlich festzulegen und abzugrenzen. Kenntnisse und Fertigkeiten für Arbeiten die darüber hinausgehen, sind durch Schulungen und Unterweisungen ergänzend zu vermitteln.
Nachschulungen sind in regelmäßigen Abständen (2-3 Jahre) zu absolvieren, um die Kenntnisse auf dem aktuellen Stand zu erhalten.
Vorteile:
- effizienter Personaleinsatz
- Reduzierung der Personalkosten
Mit dieser Qualifikation ist der eigenständige "E-Check" nicht mehr möglich. Dieser darf nur noch in Verbindung mit einer Elektrofachkraft (ausgebildeter Elektroniker) erfolgen.
- 80 Stunden
- Lingen
Es ist nur noch 1 Platz verfügbar.
Lehrgangsinhalte
- Grundlagen der Elektrizität
- Messtechnik, Schaltungstechnik
- VDE-Vorschriften
- DGUV Vorschrift 3
- Steuerungstechnik
- Motoren, Transformatoren
- Leitungsverlegung
- Drehstrom
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme ist eine abgeschlossene technische Berufsausbildung, die durch die Lehrgangsteilnahme im elektrotechnischen Bereich ergänzt werden kann.
Schulungsorte
Campus Handwerk GmbH, Standort Lingen
Schwarzer Weg 16
49809 Lingen
Lehrgangsdauer
Der Lehrgang wird in Tagesform (80 Zeitstunden) angeboten.