Allgemeine Teilnahmebedingungen der Campus Handwerk Süd-West Niedersachsen GmbH

1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für die Durchführung sämtlicher Bildungsleistungen der Campus Handwerk Süd-West Niedersachsen GmbH (im folgenden: Campus Handwerk) mit Ausnahme der überbetrieblichen Ausbildungen.

2. Angebote
Das Campus Handwerk erstellt Angebote, die auch auf der Internetseite des Campus Handwerk veröffentlicht werden.

3. Anmeldung
Die Anmeldung beim Campus Handwerk muss schriftlich (E-Mail, Fax, Brief) mittels unseres Anmeldeformulars oder online über unsere Homepage erfolgen und wird in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Der Vertrag über die Durchführung der Bildungsleistung kommt mit schriftlicher Bestätigung (E-Mail, Fax, Brief) des Campus Handwerk zustande.

4. Zahlungsbedingungen
Die Teilnahmegebühren werden zu Beginn der Bildungsleistung ohne Abzug fällig.

5. Rücktritt durch den Veranstalter: Absage
Das Campus Handwerk kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder die Dozentin oder der Dozent ausfällt. Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden im Falle eines Rücktrittes zurückerstattet. Darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche wegen des Rücktritts sind ausgeschlossen.

6. Rücktritt durch Teilnehmer/innen: Abmeldung
Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich (E-Mail, Fax, Brief) bis 2 Wochen vor Beginn der Bildungsleistung möglich. Für die Einhaltung der Frist maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Campus Handwerk GmbH, Beckstr. 19 in 49809 Lingen.

Bei später erfolgendem Vertragsrücktritt wird eine Verwaltungspauschale von 50% der Lehrgangsgebühren berechnet, sofern nicht der Nachweis eines geringeren Schadens des Campus Handwerk gelingt.

7. Kündigung nach Lehrgangsbeginn
Bei Bildungsleistungen mit einer Dauer von mehr als 3 Monaten kann der Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich (E-Mail, Fax, Brief) gekündigt werden. Für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Kündigung beim Campus Handwerk maßgeblich. Die Teilnahmegebühr ist bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu zahlen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8. Ausschluss von der Teilnahme
Der Veranstalter kann Teilnehmende, die die Teilnahmegebühr oder die entsprechende Rate nicht bezahlt haben, von der weiteren Teilnahme durch Kündigung des Vertrages ausschließen. Ebenso kann der Veranstalter in den Fällen verfahren, in denen der Teilnehmer die Vorschriften der Hausordnung nicht beachtet oder die Durchführung des Lehrgangs gefährdet. Die Teilnehmenden haben einen ggf. zu verantwortenden Schaden zu ersetzen. Die Pflicht zur Entrichtung der gesamten Teilnahmegebühr bleibt bestehen.

9. Änderungen
Das Campus Handwerk behält sich vor, die Dozentin oder den Dozenten der Bildungsleistung, auch während der Bildungsleistung, zu wechseln oder die Bildungsleistung zeitlich zu verschieben. Im Fall der zeitlichen Verschiebung der Bildungsleistung ist ein schriftlicher Rücktritt vom Vertrag bis zu 2 Wochen vor Beginn der Bildungsleistung möglich. Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden erstattet. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Ein Wechsel der Dozentin oder des Dozenten berechtigt die Teilnehmenden nicht zum Rücktritt oder zur Minderung der Teilnahmegebühren.

10. Widerruf bei Anmeldung über Fernkommunikation
Die Teilnehmenden haben bei Anmeldungen, die über Internet, Email, Fax oder Brief erfolgt sind, das Recht, binnen vierzehn Tagen ab dem Tag des Vertragsschlusses ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Campus Handwerk GmbH, Beckstr. 19, 49809 Lingen per Telefon (0591-973040), Fax (0591-9730419) oder Email (anmeldung@campushandwerk-swn.de) in einer eindeutigen Erklärung über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informiert werden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

Folgen des Widerrufs
Im Falle eines wirksamen Widerrufs werden alle Zahlungen, die der Campus Handwerk vom widerrufenden Teilnehmer erhalten hat, zurückgezahlt. Die Rückzahlung erfolgt unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags eingegangen ist. Hat die Bildungsdienstleistung bereits begonnen, sind bereits erbrachte Leistungen anteilig zu zahlen.

11. Haftung
Für Unfälle, Verluste und Schäden, die Teilnehmenden im Rahmen der Durchführung der Leistung entstehen, wird seitens des Campus Handwerk keine Haftung übernommen, es sei denn, der Schaden beruht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Campus Handwerk, seiner Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen.

12. Hausordnung
Die Hausordnung ist Bestandteil dieser Teilnahmebedingungen. Sie liegt zur Einsicht auf der Homepage und in jedem Campus Handwerk-Standort aus.

13. Datenschutz
Das Campus Handwerk erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten der Teilnehmenden nur nach Maßgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Erfüllung des Vertragszweckes und im erforderlichen Umfang. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Campus Handwerk sind zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet. Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass ihre persönlichen Daten für die Abwicklung des Vertrages und eventuelle abschließende Prüfungen gespeichert werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

13.1 Anwesenheitsbescheinigung
In der Anwesenheitsbescheinigung wird das Lehrgangsthema und die besuchten Lehrgangstermine/die besuchten Lehrgangsstunden bescheinigt.

13.2 Teilnahmebescheinigung
In der Teilnahmebescheinigung werden die im Lehrgang vermittelten Inhalte und Lehrgangsdauer angegeben. Eine Teilnahmebescheinigung wird nur erstellt, wenn mindesten 80 % der vorgesehenen Lehrgangsstunden besucht worden sind. Anderenfalls wird lediglich eine Anwesenheitsbescheinigung erstellt.

13.3 Das Teilnahmedokument wird als Eigentum der Teilnehmenden angesehen und nur an sie persönlich ausgehändigt bzw. per Post zugestellt. Eine Aushändigung an Dritte erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher und unterschriebener Zustimmung der Teilnehmenden.

13.4 Ersatzbescheinigungen und Zweitschriften der Teilnahmedokumente werden gegen eine Gebühr von 20 Euro pro Ersatzbescheinigung oder Zweitschrift ausgestellt.

14. Bescheinigungen
Das Campus Handwerk bestätigt eine Lehrgangsteilnahme durch Dokumente, die Anwesenheit, Inhalte und Leistungen auf unterschiedlichem Niveau festhalten.

15. Schlussbestimmungen
Individuelle Regelungen sind möglich und bedürfen der Schriftform (E-Mail, Fax, Brief). Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Beide Parteien sind sich in diesem Fall einig, dass die unwirksame Regelung durch eine solche ersetzt wird, die dem ursprünglichen Sinn dieser Vertragsbestimmung am nächsten kommt.