• Umschulung Maurer/in

    Mit vorgeschaltetem Grundkurs.

Anerkannter Ausbildungsberuf

Im Rahmen ihrer Fördermöglichkeiten bietet die Agentur für Arbeit einer begrenzten Zahl von Kunden die Möglichkeit innerhalb von 24 Monaten im Rahmen einer Umschulung den Beruf

des Maurers / der Maurerin 

zu erlernen. Die Umschulung endet mit der Gesellenprüfung vor dem zuständigen Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim.

Den Starttermin für die nächste Umschulung finden Sie unten rechts. Die Umschulung endet mit der Ablegung der Gesellenprüfung. Alle Inhalte des Rahmenlehrplanes werden während der Umschulung vermittelt. Sie werden von qualifizierten Ausbildern in den modernen Werkstätten der Campus Handwerk GmbH unterrichtet und ausgebildet. Durch integrierte Praktika bekommen Sie Kontakt zu Fachbetrieben in der Region und damit zu möglichen Arbeitgebern für die Zeit nach der Umschulung.

Die Feststellung, ob Sie für den anspruchsvollen Beruf des Maurers / der Maurerin geeignet sind, kann im Vorfeld der Umschulung in einem Grundkurs erfolgen. Bitte sprechen Sie für die Teilnahme Ihren Vermittler bei der Agentur für Arbeit an. Bei der Eignung für den Beruf kann die Umschulung beginnen.


Während der Umschulung erhalten Sie weiterhin Ihre Bezüge von der Bundesagentur für Arbeit, die ebenfalls die Kosten der Umschulungsmaßnahme trägt.

Die Tätigkeit im Überblick

Nach den Plänen von Architekten stellen Maurer Wände aus unterschiedlichen Materialien her. Zunächst betonieren sie das Fundament, mauern Außen- und Innenwände bzw. montieren sie aus Fertigteilen und setzen Decken sowie Dämm- und Isolierungsmaterialien ein. Teilweise verputzen sie die Wände auch. Daneben verlegen sie Estriche und Platten oder montieren Treppen. Bei Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten stellen sie Bauschäden und die Ursachen fest und beheben diese. Darüber hinaus führen sie Abbrucharbeiten durch. Maurer arbeiten vor allem in Betrieben des Baugewerbes. Maurer ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach der Handwerksordnung (HwO).

Informationen aus BERUFENET.

Voraussetzungen

  • Es sollte ein Hauptschulabschluss vorhanden sein
    (wichtige Schulfächer sind Mathematik, Werken/
    Technik sowie Physik)
  • Eine medizinische Untersuchung ohne Befund

    • Belastbarkeit der Wirbelsäule
      Belastbarkeit von Beinen, Armen und Händen
    • Ausreichendes Sehvermögen

Umschulungsinhalte

  • Arbeits-, Betriebsorganisation, Umweltschutz
  • Einrichten einer Baustelle
  • Erschließen und Gründen eines Bauwerks
  • Mauern eines ein- / zweischaligen Baukörpers
  • Herstellen eines Stahlbetonbauteiles
  • Herstellen einer Holzkonstruktion
  • Herstellen einer Massivdecke / einer Treppe
  • Verputzen einer Wand / Herstellen von Estrich