• Umschulung Tischler/in

    Mit vorgeschaltetem Grundkurs.

Anerkannter Ausbildungsberuf

Im Rahmen ihrer Fördermöglichkeiten bietet die Agentur für Arbeit einer begrenzten Zahl von Kunden die Möglichkeit innerhalb von 24 Monaten im Rahmen einer Umschulung den Beruf

des Tischlers / der Tischlerin

zu erlernen. Die Umschulung endet mit der Gesellenprüfung vor dem zuständigen Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim.

Den Starttermin für die nächste Umschulung finden Sie unten rechts. Die Umschulung endet mit der Abschlussprüfung. Alle Inhalte des Rahmenlehrplanes werden während der Umschulung vermittelt. Sie werden von qualifizierten Ausbildern in den modernen Werkstätten der Campus Handwerk GmbH unterrichtet und ausgebildet. Durch integrierte Praktika entsteht Kontakt zu Fachbetrieben der Region und damit zu möglichen Arbeitgebern für die Zeit nach der Umschulung.

Die Feststellung, ob Sie für den anspruchsvollen Beruf des Tischlers / der Tischlerin geeignet sind, kann im Vorfeld der Umschulung in einem Grundkurs erfolgen. Bitte sprechen Sie für die Teilnahme Ihren Vermittler bei der Agentur für Arbeit an. Bei der Eignung für den Beruf kann die Umschulung beginnen.

Während der Umschulung erhalten Sie weiterhin Ihre Bezüge von der Bundesagentur für Arbeit, die ebenfalls die Kosten der Umschulungsmaßnahme trägt.

Die Tätigkeit im Überblick

Tischler stellen Möbel, Türen und Fenster aus Holz und Holzwerkstoffen her oder führen Innenausbauten durch. Meist handelt es sich dabei um Einzelanfertigungen. Sie arbeiten überwiegend bei Herstellern von Möbeln, Holzwaren oder -konstruktionsteilen sowie im Tischlerhandwerk, z.B. in Bautischlereien. Darüber hinaus können sie bei Herstellern von Holzwerkstoffen oder in Baumärkten und Möbelhäusern beschäftigt sein. Auch Theater mit eigener Tischlerei, Messebauunternehmen oder Betriebe des Schiffbaus kommen als Arbeitgeber infrage. Tischler ist ein anerkannter Ausbildungs-beruf nach der Handwerksordnung (HwO).

Informationen aus BERUFENET.

Zielgruppe

SGB II- und SGB III-geförderte Frauen und Männer mit Interesse an einer gewerblich-technischen Ausbildung.

Voraussetzungen

  • Es sollte ein Hauptschulabschluss vorhanden sein.
  • Eine medizinische Untersuchung ohne Befund.

    • Belastbarkeit der Wirbelsäule.
    • Belastbarkeit von Beinen, Armen und Händen.
    • Ausreichendes Sehvermögen.

Umschulungsinhalte

Im Wesentlichen beinhaltet die Umschulungsmaßnahme unter anderem:

  • Arbeitsschutz und Unfallverhütung
  • Arbeits-, Betriebsorganisation, Umweltschutz
  • Richten, Schärfen, Instandhalten von Werkzeugen
  • Verwenden von Holz und Holzwerkstoffen
  • Grundfertigkeiten der Holzbe- und -Holzverarbeitung
  • Verwenden von Klebstoffen
  • Nagel- und Schraubverbindungen sowie Vollholzverbindungen herstellen
  • Anfertigen und Lesen von Skizzen und Zeichnungen nach geltenden Normen
  • Verarbeitung von Furnieren
  • Türen und Fenster
  • Konstruktiver und chemischer Holzschutz
  • Grundfertigkeiten der Metallverarbeitung
  • Arbeiten mit Kunststoff und Glas
  • Montieren von Beschlägen
  • Grundfertigkeiten der Bedienung und Wartung mechanischer, pneumatischer, hydraulischer und elektrischer Maschinen und Geräte
  • Einrichten, Bedienen und Warten von Maschinen, Anlagen und Vorrichten
  • Behandeln von Holzoberflächen
  • Einbauen von montagefertigen Teilen und Erzeugnissen
  • Grundlagen der CNC-Bearbeitung von Holzwerkstoffen
  • Kundenorientierung und Arbeiten im Team

Weiterbildungsmöglichkeiten

Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten unterscheiden sich je nach Wirtschaftszweig und Betrieb.