Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
Sobald ein technischer oder organisatorischer Schutz bei Absturzgefährdung nicht mehr umsetzbar ist, wird auf die Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz zurückgegriffen. Die entsprechenden Einsatz- und Umsetzungsmöglichkeiten werden den Teilnehmern erläutert und praktisch geübt. Grundlagen sind die DGUV Regel 112-198 und DGUV Regel 112-199.
- 4 Stunden
- Lingen
Lehrgangsgebühr:
225,00 € Ticket
Mindestteilnehmerzahl 8 Personen
Lehrgangsinhalte
- Rechtliche Grundlagen
- Auswahl PSAgA
- Auffangsysteme
- Benutzung PSAgA
- Erforderlicher Freiraum
- Betriebsanweisung
- Ordnungsgemäßer Zustand der PSAgA
- Rückhaltesysteme
- Praktische Übung