Mit der Bildungsprämie kann einmal im Jahr eine Schulungsteilnahme mit bis zu 500 € gefördert werden. Voraussetzung: die Schulung muss Kenntnisse vermitteln, die nicht ausschließlich beim Arbeitgeber eingesetzt werden können. Außerdem darf das zu versteuernden Jahreseinkommen bei Ledigen 20.000 €, bei Verheirateten 40.000 € nicht überschreiten.
Die Bildungsprämie ist ein Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.